Die einfachsten Autoversicherungen

Man möge glauben, dass Versicherungen kompliziert sind, aber wenn es um Autos geht, dann kann es auch recht einfach sein. Denn eigentlich gibt es nur zwei Typen der Autoversicherung; die Kaskoversicherung und die HaftpflichtveImage result for car insurancersicherung. Die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland, wie in den meisten Ländern auch verpflichtend während die Kaskoversicherungen freiwillig sind.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherungen, die in der Schweiz auch Motorfahrzeughaftpflichtversicherung genannt wird, ist eingerichtet worden, um bei einem Unfall die Schadensansprüche von Dritten zu sichern. Als Unfall wird dabei jedes Ereignis verstanden, dass zu solchen Ansprüchen führen kann, also auch ein leicht Anstoßen und ein Kratzer im Lack. In Deutschland ist das Auto und nicht der Fahrer versichert, dennoch ist aber der Fahrer schadensersatzpflichtig. Der Grund für diese etwas ungewöhnliche Konstellation ist, das sein Auto auch ohne Fahrer eine Gefahr darstellen kann. So kann zum Beispiel Öl auslaufen oder es kann zu einem spontanen Feuer kommen. Weil also das Kraftfahrzeug ein gefährliches Gut darstellt, muss der Besitzer, oder genauer der Halter, auch versichert sein.

Kaskoversicherung

Bei der Kaskoversicherung wird auch das eigene Fahrzeug gegen Schäden versichert. Dies kann als Teil- der als Vollkaskoversicherung geschehen. Der Begriff kommt von spanischen Wort für einen Schiffsrumpf, der meistens separat von der Cargo, der Schiffsladung, versichert wurde.

Die Teilkasko deckt einen geringeren Teil der Schäden ab. Meistens sind in der Teilkasko enthalten:

  • Schutz vor Feuer
  • Schutz bei Marderbiss
  • Diebstahls und Einbruch ins Auto
  • Glasbruch
  • Stromschäden durch Schmorbrand
  • Hagel und andere Unwetter
  • Wildunfälle

Bei der Vollkasko hingegen sind alle Schäden am Fahrzeug abgedeckt, also auch wenn man selbst einen Unfall verursacht hat. Versichert sind aber auch Schäden die durch Dritte passieren, zum Beispiel durch Vandalismus. Allerdings gibt es auch Ausnahmen: So sind Autos nicht mehr versichert, wenn sie an illegalen Rennen teilnehmen, oder wenn der Fahrer einen Unfall in deutlich betrunkenem Zustand verursacht hat (die Haftpflichtversicherung springt aber dennoch ein). Ausgeschlossen sind auch Schäden durch Kernenergie und Erdbeben und Kriegsereignisse.